GUTSCHEINE


Als Geschenk für Weihnachten, den Geburtstag, zu Ostern oder jeden anderen Anlass, bieten wir Dir Gutscheine im Wert von

oder jeden anderen beliebigen Betrag an.
Die Gutscheine können beliebig auch für die An- oder Bezahlung für ein PERSONAL TRAINING genutzt werden.

 

Der Gutschein-Begünstigte sucht sich einen Trainingstermin aus, meldet sich rechtzeitig an (damit der Kurs nicht ausgebucht ist) und hat seinen Spaß ;-)

 

Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.